Wohngeld

Wer sich eine eigenen Wohnung als Student nimmt, sollte prüfen, ob er einen Anspruch auf Wohngeld hat. Wohngeld bekommen eine Vielzahl von Personen, die sich unter anderen Umständen keine eigenen Wohnung leisten können. Der Wohngeldanspruch besteht auf einem Rechtsanspruch und wird entsprechend der wirtschaftlichen Situation gewährt. Wohngeld wird normalerweise für ein Jahr (12 Monate) genehmigt und muss dann wieder neu beantragt werden. Um einen Antrag zu stellen, muss ein Formular ausgefüllt werden und eine Kopie des Mietvertrages beigefügt werden. Studenten müssen zusätzlich eine Immatrikulationsbescheinigung, eine BaföG-Bescheinigung, eine ergänzende Erklärung von Mitbewohnern sowie eine Erklärung über monatliche Zuwendungen der Eltern während des Studiums beigefügt werden. Viele nützliche Informationen findet man im Internet, dort kann man auch online bereits einen Anspruch auf Wohngeld errechnen. Allerdings ist es immer besser, sich einen Termin beim Sachbearbeiter der zuständigen Wohngeldstelle geben zu lassen.